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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Italien

Schützen Sie Ihre Marke in Italien durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

In Italien gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Italienischen Patent- und Markenamt registrieren.

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Italien einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Italien ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess wird von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen
SCHRITT 3

Markenregistrierungszertifikat

Nach Genehmigung Ihres Markenantrags erledigen unsere Anwälte alle Formalitäten, um das Registrierungszertifikat in Italien zu erhalten. Nach Ausstellung des Zertifikats wird es zusammen mit einem Registrierungsbericht, der die Registrierungsnummer, das Registrierungsdatum und besondere Hinweise in Italien enthält, an Ihre Adresse weitergeleitet.

  • Prozess wird von erfahrenen Markenanwälten geführt
  • Zertifikat und Bericht Zustellung
  • Überwachung & Benachrichtigung wichtiger Termine

Zusätzliche Dienstleistungen in Italien

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Markensuche

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.IT-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meine Marke in Italien schützen?

In Italien gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Italienischen Patent- und Markenamt registrieren.

Wenn ich meine Marke bereits in einem anderen Land angemeldet habe, kann ich in Italien eine Priorität beanspruchen?

Ja. Wenn Sie Ihre Marke innerhalb der letzten 6 Monate in einem anderen Land angemeldet haben, können Sie auf Grundlage dieser vorherigen Anmeldung in Italien eine Priorität beanspruchen.

Kann ich meine Marke sofort anmelden und die Vollmacht später nachreichen?

Ja. Wir können Ihre Marke in Italien sofort nach Erhalt der erforderlichen Informationen anmelden. Die Vollmacht können Sie später nachreichen. Diese Option wird angezeigt, sobald Sie Ihre Bestellung tätigen.

Wie lange dauert die Markenregistrierung in Italien?

Im Allgemeinen dauert die Markenregistrierung in Italien, sofern keine Widersprüche oder Beanstandungen vorliegen, ungefähr 18 Monate.

Muss ich eine Vollmacht bereitstellen?

Ja. Eine einfache Vollmacht ist erforderlich. "Einfach" bedeutet, dass weder Notarisierung noch Legalisierung erforderlich ist.

Welche Rechte erlangen Sie durch die Registrierung einer Marke?

Ja, wenn Sie eine eingetragene Marke in Italien haben, haben Sie diese Rechte:

  • Exklusives Recht, die Marke zu nutzen und davon zu profitieren;
  • Recht, späteren widersprüchlichen Anmeldungen zu widersprechen;
  • Recht, die Löschung späterer widersprüchlicher Eintragungen zu beantragen;
  • Recht, rechtliche Schritte gegen jeden einzuleiten, der die Marke verletzt;
  • Recht, Schadensersatz …

Wenn ich meine Marke in Italien registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?

Die Registrierung einer Marke in Italien bietet Schutz sowohl in Italien als auch in San Marino.

Verschafft mir der Besitz einer eingetragenen Marke in Italien irgendwelche gesetzlichen Rechte?

In Italien müssen Sie keine Marke registrieren, um Rechte daran zu haben. Das Land folgt der Regel "first-to-use", was bedeutet, dass, wenn Sie eine Marke vor jemand anderem verwendet haben, der sie registriert, Ihre vorherige Nutzung Ihre Rechte schützen und sogar verhindern kann, dass deren Registrierung Sie beeinträchtigt.

Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?

Diejenigen, die die Registrierung anfechten können, umfassen:

  • Einzelpersonen oder Einheiten mit einer zuvor registrierten Marke
  • Inhaber einer exklusiven Lizenz

Welche Arten von Marken dürfen nicht registriert werden?

Ja, bestimmte Arten von Marken können hier nicht registriert werden:

  • Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder moralische Standards verstoßen
  • Allgemeine Begriffe und Wörter mit allgemeinen Bedeutungen
  • Marken, die Flaggen, Namen oder Symbole eines Landes, einer Region oder einer internationalen Organisation enthalten
  • Marken, die hauptsächlich einen geografischen Ort identifizieren

Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

Die Einspruchsfrist beginnt am Veröffentlichungstag und dauert ab diesem Datum drei Monate.

Wie lange ist eine Marke gültig, nachdem sie in Italien registriert wurde?

In Italien ist eine eingetragene Marke für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig.

Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

Nein, Sie müssen Ihre Marke nicht verwenden oder planen, sie zu verwenden, bevor Sie in dieser Gerichtsbarkeit die Registrierung beantragen.

Kann eine Registrierung storniert werden, und wenn ja, unter welchen Umständen?

Ja, Sie können eine Registrierung aus folgenden Gründen stornieren:

  • Wenn sie in böser Absicht erfolgt ist
  • Wenn sie gegen Schutzrechte verstößt
  • Wenn sie in Italien verbotene Zeichen enthält
  • Wenn die eingetragene Marke irreführend oder herabsetzend ist
  • Wenn sie gegen die moralischen Grundsätze oder die öffentliche Ordnung Italiens verstößt
  • Wenn …

Welche Schritte sind im Markenanmeldeverfahren in Italien nach der Einreichung erforderlich?

Der Prozess für eine Markenanmeldung umfasst mehrere Schritte:

  • Prüfung – Nach Einreichung der Anmeldung beim Markenamt wird sie auf Klassifizierung, Formalität, Täuschung, Beschreibbarkeit und Unterscheidungskraft überprüft.
  • Veröffentlichung – Die Anmeldedetails werden sowohl online als auch in gedruckter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies umfasst die Marke, Antragsnummer …
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Nutzungsanforderung für eine Marke zu erfüllen?

    Sie müssen die Marke innerhalb von 5 Jahren nach der Registrierung verwenden. Sie muss für geschäftliche Zwecke in diesem Bereich genutzt werden. Eine rein symbolische Verwendung reicht nicht aus.

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