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Dienstleistungen

Markenregistrierung in der Europäische Union

Schützen Sie Ihre Marke in der Europäische Union durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

Die Unionsmarke der Europäischen Union bietet umfassenden Schutz in allen 27 Mitgliedstaaten mit einer einzigen Registrierung. Dazu gehören Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in der Europäische Union einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in der Europäische Union ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen

Zusätzliche Dienstleistungen in der Europäische Union

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Pesquisa de Marca

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.EU-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Markenanmeldungen sollte ich einreichen?

Die Anzahl der Anmeldungen, die Sie einreichen sollten, hängt von den Merkmalen Ihrer Marke, Ihrem Budget und dem gewünschten Schutzniveau in der Europäischen Union ab.

Wenn Ihre Marke einzigartige Text- und Designelemente (wie Grafiken oder Logos) enthält und Sie beide schützen möchten, empfehlen wir, zwei Markenanmeldungen einzureichen; eine für den Text (als "Wortmarke") und eine andere für das Design (als "Bildmarke").

Die Einreichung von zwei Anmeldungen bietet folgende Vorteile:

  • Stärkerer und breiterer Schutz. Wenn jemand anderes eine "Bildmarke" mit ähnlichem Text, aber einem anderen Design einreicht, könnte seine Marke registriert werden, wenn Sie nur eine "Bildmarke" und keine "Wortmarke" eingereicht haben, da seine Marke insgesamt als unterschiedlich angesehen wird.
  • Schutz, wenn sich Ihr Logo ändert. Unternehmen aktualisieren häufig ihre Logos. Wenn Sie nur eine "Bildmarke" und keine "Wortmarke" einreichen, wird Ihr neues Logo nicht geschützt. Sie müssen Ihre Marke wie registriert verwenden, sonst könnte sie gelöscht werden.
  • Effektiver Schutz für Text und Design. Eine "Wortmarke"-Anmeldung ermöglicht es Ihnen, Ihre Marke auf verschiedene Weise zu verwenden, wie stilisierten Text oder unterschiedliche Designs (solange sie nicht zu ähnlich zu anderen eingetragenen Marken sind). Eine "Bildmarke" schützt Ihre Designelemente.
  • Wenn Ihre Marke einen Slogan oder ein einzigartiges Designsymbol enthält, sollten Sie in Erwägung ziehen, separate Anmeldungen für jedes einzureichen, um zusätzlichen Schutz zu erlangen.

    Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Anforderung der Markennutzung zu erfüllen?

    Sie müssen Ihre Marke innerhalb von 5 Jahren nach dem Registrierungsdatum verwenden. Sie sollte in Geschäftstätigkeiten genutzt werden, und Transaktionen müssen in einem EU-Mitgliedstaat stattfinden.

    Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

    Nein, Sie müssen die Marke nicht verwenden oder planen, sie vor der Registrierung zu verwenden.

    Muss ich eine Vollmacht vorlegen?

    Ja, Sie müssen eine einfache gescannte Kopie einer Vollmacht vorlegen.

    Wie lange dauert die Genehmigung einer Markenregistrierung normalerweise?

    In der Regel dauert es etwa 6 Monate, um eine Marke einzutragen, sofern keine Einwände oder Herausforderungen vorliegen.

    Welche Schritte sind im Markenanmeldeverfahren in der Europäischen Union nach der Einreichung beteiligt?

    Sobald ein Markenantrag in der Europäischen Union eingereicht wird, durchläuft er eine Prüfung durch die Markenbehörden. Diese überprüfen die Einhaltung der formalen Anforderungen, die korrekte Klassifizierung und stellen sicher, dass die Marke nicht irreführend, unklar, beschreibend oder ohne Unterscheidungskraft ist. Wenn der Antrag diese Kriterien erfüllt, werden seine Details online veröffentlicht. Dies umfasst die Marke selbst, den Namen und die Adresse des Antragstellers, das Antragsdatum, die Waren oder Dienstleistungen, die sie abdeckt, sowie etwaige Prioritäts- oder Senioritätsansprüche. Während dieser Veröffentlichungsperiode können andere die Marke anfechten, bevor sie offiziell registriert wird.

    Können Sie Priorität für eine Patentanmeldung in der Europäischen Union beanspruchen?

    Ja. Wenn das Heimatland des Antragstellers Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft oder der Welthandelsorganisation ist, können sie das Datum ihres ersten Antrags als Anmeldedatum in der Europäischen Union verwenden.

    Gewährt mir die Registrierung einer Marke in der Europäischen Union irgendwelche Rechte?

    Ja, die Registrierung Ihrer Marke ist notwendig, um Rechte in der Europäischen Union zu erlangen. Die EU folgt der Regel "first to file", was bedeutet, dass die erste Person, die die Marke registriert, die Rechte erhält.

    Wenn ich meine Marke in der Europäischen Union registriere, wird sie in Ländern außerhalb der EU geschützt?

    Die Registrierung Ihrer Marke in der Europäischen Union bedeutet, dass Ihr Schutz auf die EU-Mitgliedsländer beschränkt ist.

    Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?

    Einzelpersonen oder Unternehmen, die eine ähnliche Marke besitzen, die vor Ihrer registriert wurde, können Ihre Markenregistrierung anfechten. Darüber hinaus können auch diejenigen, die die Erlaubnis erhalten haben, eine ähnliche Marke zu verwenden (Lizenznehmer), die Registrierung anfechten.

    Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

    Die Einspruchsfrist beginnt entweder am Tag der Veröffentlichung der Anmeldung oder einen Monat nach der Veröffentlichung durch die WIPO bei einer internationalen Anmeldung. Sie dauert drei Monate ab dem Startdatum.

    Wie lange ist eine Marke gültig, nachdem sie registriert wurde?

    Nach der Registrierung Ihrer Marke ist diese für einen anfänglichen Zeitraum von 10 Jahren gültig, beginnend mit dem Anmeldedatum.

    Worauf bezieht sich OHIM?

    OHIM bedeutete früher "Amt für die Harmonisierung im Binnenmarkt", aber dieser Name wird seit dem 23. März 2016 nicht mehr verwendet. Jetzt heißt es "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum" (EUIPO), das für die Registrierung von Marken in der Europäischen Union zuständig ist.

    Kann eine Markenregistrierung aufgehoben werden?

    Ja, Sie können eine eingetragene Marke aus mehreren Gründen löschen, darunter:

    • Verletzung von Eigentumsrechten
    • Beschreibende Marken
    • Marken ohne Unterscheidungskraft
    • Irreführende Marken
    • Funktionale Marken
    • Urheberrechtsverletzung
    • Verletzungen von Rechten gemäß Artikel 6bis, 6ter, 6septies und 8 des Pariser Übereinkommens
    • Probleme mit geografischen Angaben
    • Verstöße gegen moralische Standards und öffentliche Ordnung
    • Nichtbenutzung der Marke
    • Registrierung in böser Absicht

    Welche Rechte erlangen Sie durch die Registrierung einer Marke?

    Ja. Die Registrierung Ihrer Marke gibt Ihnen mehrere Rechte, darunter:

    • Das ausschließliche Recht zur Nutzung der Marke
    • Das Recht, spätere Registrierungen, die mit Ihrer in Konflikt stehen, zu widersprechen
    • Das Recht, die Löschung späterer widersprüchlicher Registrierungen zu beantragen
    • Das Recht, rechtliche Schritte gegen diejenigen einzuleiten, die Ihre Marke verletzen, und Schadensersatz zu fordern
    • Das Recht, Ihre Marke an andere zu lizenzieren
    • Das Recht, die Beschlagnahme von gefälschten Waren zu beantragen

    Immer noch Fragen?

    Hilfezentrum