Risiken und Gefahren ohne Markenregistrierung erkennen

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Schützen Sie Ihre Marke in der Europäische Union durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten
Die Unionsmarke der Europäischen Union bietet umfassenden Schutz in allen 27 Mitgliedstaaten mit einer einzigen Registrierung. Dazu gehören Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.
Bevor Sie Ihre Marke in der Europäische Union einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.
Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in der Europäische Union ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.
Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.
Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.
MarkensucheVerlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.
Marke erneuernSchützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.
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Vergleich von nationaler und internationaler Markenregistrierung.
Erfahren Sie Antworten auf häufige Fragen zur Markenregistrierung.
Bietet dieses Land eine umfangreiche Markenrecherche an, und was beinhaltet sie?
Wie kann ich meine Marke in der Europäische Union schützen?
Wenn ich meine Marke bereits in einem anderen Land angemeldet habe, kann ich in Europäische Union eine Priorität beanspruchen?
Wie lange dauert die Markenregistrierung in der Europäische Union?
Muss ich eine Vollmacht bereitstellen?
Wie viele Markenanmeldungen sollte ich einreichen?
Die Anzahl der Anmeldungen, die Sie einreichen sollten, hängt von den Merkmalen Ihrer Marke, Ihrem Budget und dem gewünschten Schutzniveau in der Europäischen Union ab.
Wenn Ihre Marke einzigartige Text- und Designelemente (wie Grafiken oder Logos) enthält und Sie beide schützen möchten, empfehlen wir, zwei Markenanmeldungen einzureichen; eine für den …
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Anforderung der Markennutzung zu erfüllen?
Sie müssen Ihre Marke innerhalb von 5 Jahren nach dem Registrierungsdatum verwenden. Sie sollte in Geschäftstätigkeiten genutzt werden, und Transaktionen müssen in einem EU-Mitgliedstaat stattfinden.
Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?
Nein, Sie müssen die Marke nicht verwenden oder planen, sie vor der Registrierung zu verwenden.
Welche Schritte sind im Markenanmeldeverfahren in der Europäischen Union nach der Einreichung beteiligt?
Sobald ein Markenantrag in der Europäischen Union eingereicht wird, durchläuft er eine Prüfung durch die Markenbehörden. Diese überprüfen die Einhaltung der formalen Anforderungen, die korrekte Klassifizierung und stellen sicher, dass die Marke nicht irreführend, unklar, beschreibend oder ohne Unterscheidungskraft ist. Wenn der Antrag diese Kriterien erfüllt, werden seine Details online veröffentlicht. …
Gewährt mir die Registrierung einer Marke in der Europäischen Union irgendwelche Rechte?
Ja, die Registrierung Ihrer Marke ist notwendig, um Rechte in der Europäischen Union zu erlangen. Die EU folgt der Regel "first to file", was bedeutet, dass die erste Person, die die Marke registriert, die Rechte erhält.
Wenn ich meine Marke in der Europäischen Union registriere, wird sie in Ländern außerhalb der EU geschützt?
Die Registrierung Ihrer Marke in der Europäischen Union bedeutet, dass Ihr Schutz auf die EU-Mitgliedsländer beschränkt ist.
Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?
Einzelpersonen oder Unternehmen, die eine ähnliche Marke besitzen, die vor Ihrer registriert wurde, können Ihre Markenregistrierung anfechten. Darüber hinaus können auch diejenigen, die die Erlaubnis erhalten haben, eine ähnliche Marke zu verwenden (Lizenznehmer), die Registrierung anfechten.
Wie lange dauert die Einspruchsfrist?
Die Einspruchsfrist beginnt entweder am Tag der Veröffentlichung der Anmeldung oder einen Monat nach der Veröffentlichung durch die WIPO bei einer internationalen Anmeldung. Sie dauert drei Monate ab dem Startdatum.
Wie lange ist eine Marke gültig, nachdem sie registriert wurde?
Nach der Registrierung Ihrer Marke ist diese für einen anfänglichen Zeitraum von 10 Jahren gültig, beginnend mit dem Anmeldedatum.
Worauf bezieht sich OHIM?
OHIM bedeutete früher "Amt für die Harmonisierung im Binnenmarkt", aber dieser Name wird seit dem 23. März 2016 nicht mehr verwendet. Jetzt heißt es "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum" (EUIPO), das für die Registrierung von Marken in der Europäischen Union zuständig ist.
Kann eine Markenregistrierung aufgehoben werden?
Ja, Sie können eine eingetragene Marke aus mehreren Gründen löschen, darunter:
Welche Rechte erlangen Sie durch die Registrierung einer Marke?
Ja. Die Registrierung Ihrer Marke gibt Ihnen mehrere Rechte, darunter:
Haben Sie noch Fragen?