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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Zypern

Schützen Sie Ihre Marke in Zypern durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

In Zypern gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt bei der Abteilung für Firmenregistrierung und amtlichen Empfänger registrieren.

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Zypern einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Zypern ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess wird von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen

Zusätzliche Dienstleistungen in Zypern

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Markensuche

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.CY-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meine Marke in Zypern schützen?

In Zypern gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt bei der Abteilung für Firmenregistrierung und amtlichen Empfänger registrieren.

Wenn ich meine Marke bereits in einem anderen Land angemeldet habe, kann ich in Zypern eine Priorität beanspruchen?

Ja. Wenn Sie Ihre Marke innerhalb der letzten 6 Monate in einem anderen Land angemeldet haben, können Sie auf Grundlage dieser vorherigen Anmeldung in Zypern eine Priorität beanspruchen.

Kann ich meine Marke sofort anmelden und die Vollmacht später nachreichen?

Ja. Wir können Ihre Marke in Zypern sofort nach Erhalt der erforderlichen Informationen anmelden. Die Vollmacht können Sie später nachreichen. Diese Option wird angezeigt, sobald Sie Ihre Bestellung tätigen.

Wie lange dauert die Markenregistrierung in Zypern?

Im Allgemeinen dauert die Markenregistrierung in Zypern, sofern keine Widersprüche oder Beanstandungen vorliegen, ungefähr 18 Monate.

Muss ich eine Vollmacht bereitstellen?

Ja. Eine einfache Vollmacht ist erforderlich. "Einfach" bedeutet, dass weder Notarisierung noch Legalisierung erforderlich ist.

Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Zypern erforderlich?

In Zypern besteht das Markenanmeldeverfahren aus drei Hauptphasen: Prüfung, Veröffentlichung und Registrierung.

  • Der Antrag wird überprüft, um sicherzustellen, dass er alle notwendigen Anforderungen erfüllt.
  • Details des Antrags, einschließlich der Marke, des Namens, der Staatsangehörigkeit und der Adresse des Antragstellers, werden öffentlich gemacht.
  • Sobald alle Anforderungen erfüllt sind und alle …
  • Wie lange ist meine Marke gültig, nachdem sie eingetragen wurde?

    Die Marke ist ab dem Anmeldedatum 7 Jahre gültig.

    Wenn ich meine Marke in Zypern registriere, wird sie in anderen Regionen geschützt sein?

    Wenn Sie eine Marke in Zypern registrieren, ist sie auf der gesamten Insel geschützt, mit Ausnahme von Nordzypern.

    Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

    Sie müssen eine Marke nicht verwenden, bevor Sie die Registrierung beantragen.

    Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

    Die Einspruchsfrist beginnt am Veröffentlichungstag und dauert ab diesem Datum zwei Monate.

    Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Nutzungsanforderung für eine Marke zu erfüllen?

    Um die Nutzungsanforderung zu erfüllen, müssen Sie die Marke innerhalb von 5 Jahren ab dem Anmeldedatum verwenden. Die Nutzung kann minimal sein, muss jedoch innerhalb von Zypern erfolgen.

    Gewährt mir die Registrierung einer Marke in Zypern irgendwelche gesetzlichen Rechte?

    In Zypern müssen Sie keine Marke registrieren, um Rechte daran zu haben. Die "First to file"-Regel gilt, was bedeutet, dass die erste Person, die die Marke registriert, die Rechte erhält.

    Wer ist berechtigt, meine Markenanmeldung anzufechten?

    Jede Person oder Einrichtung hat das Recht, eine Markenanmeldung anzufechten.

    Welche Rechte erlangen Sie durch die Registrierung einer Marke?

    Ein eingetragenes Markenzeichen gibt dem Inhaber mehrere Rechte:

    • Exklusive Nutzung des Markenzeichens
    • Anfechtung späterer Anmeldungen, die mit ihrer kollidieren
    • Beantragung der Löschung von nachträglich vorgenommenen, kollidierenden Eintragungen
    • Lizenzierung des Markenzeichens an andere
    • Rechtliche Schritte gegen diejenigen, die das Markenzeichen verletzen
    • Entschädigung von denjenigen suchen, die es verletzen
    • Beschlagnahmung von …

    Kann eine Registrierung widerrufen werden?

    Ja, Sie können eine eingetragene Marke aus folgenden Gründen löschen:

    • Die Marke ist irreführend oder täuschend
    • Sie verstößt gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
    • Der Antrag wurde in böser Absicht gestellt
    • Die Anforderungen für die Nutzung gemäß Abschnitt VIII.A. sind nicht erfüllt
    • Die Marke ist in Zypern …

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