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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Ungarn Marokko

Schützen Sie Ihre Marke in Ungarn durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

In Ungarn gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Ungarischen Amt für geistiges Eigentum registrieren.

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Ungarn einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Ungarn ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen
SCHRITT 3

Markenregistrierungszertifikat

Nach Genehmigung Ihres Markenantrags erledigen unsere Anwälte alle Formalitäten, um das Registrierungszertifikat in Ungarn zu erhalten. Nach Ausstellung des Zertifikats wird es zusammen mit einem Registrierungsbericht, der die Registrierungsnummer, das Registrierungsdatum und besondere Hinweise in Ungarn enthält, an Ihre Adresse weitergeleitet.

  • Prozess von erfahrenen Markenanwälten geführt
  • Zertifikat und Bericht Zustellung
  • Überwachung & Benachrichtigung wichtiger Termine

Zusätzliche Dienstleistungen in Ungarn

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Pesquisa de Marca

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.HU-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Ungarn erforderlich?

Der Prozess zur Registrierung einer Marke in Ungarn umfasst mehrere Schritte:

  • Prüfung – Der Antrag wird überprüft, um sicherzustellen, dass er die erforderlichen Kriterien erfüllt, einschließlich:
    • Einhaltung der Anforderungen
    • Korrekte Klassifizierung der Waren/Dienstleistungen
    • Klare Beschreibung
    • Nicht-Beschreibbarkeit (die Marke sollte die Waren/Dienstleistungen nicht nur beschreiben)
    • Unterscheidungskraft (die Marke sollte die Waren/Dienstleistungen von anderen unterscheiden)
    • Nicht-Irreführung (die Marke sollte nicht über den geografischen Ursprung, die Art, die Qualität usw. der Waren täuschen)
  • Veröffentlichung – Details zum Antrag werden veröffentlicht, um Dritten die Möglichkeit zu geben, gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Dies umfasst:
    • Die Marke
    • Name und Adresse des Antragstellers
    • Staat/Land der Gründung des Antragstellers
    • Antragsnummer
    • Antragsdatum
    • Abgedeckte Waren/Dienstleistungen
    • Informationen zum Prioritätsanspruch
    • Markendarstellung
  • Registrierung – Wenn der Antrag die Prüfung besteht und alle Einsprüche geklärt sind, wird das ungarische Markenamt die Marke registrieren.
  • Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?

    Diejenigen, die die Registrierung anfechten können, umfassen:

    • Parteien mit einem berechtigten Interesse
    • Inhaber älterer Rechte
    • Autorisierte Lizenzinhaber

    Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Nutzungsanforderung für eine eingetragene Marke zu erfüllen?

    Sie müssen die Marke innerhalb von 5 Jahren nach ihrem Registrierungsdatum verwenden. Die Nutzung sollte auf geschäftlicher Ebene erfolgen und muss innerhalb dieser Gerichtsbarkeit stattfinden.

    Muss ich eine Vollmacht unterschreiben?

    Ja, Sie müssen eine Vollmacht unterschreiben, um den Antragsprozess abzuschließen.

    Können Sie Priorität für eine Markenanmeldung in Ungarn beanspruchen?

    Ja, Sie können in Ungarn Priorität beanspruchen. Das Anmeldedatum aus Ihrem Heimatland kann als Anmeldedatum in Ungarn verwendet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    • Ihr Heimatland ist Mitglied der Pariser Konvention.
    • Das Anmeldedatum in Ihrem Heimatland liegt innerhalb von 6 Monaten nach dem Anmeldedatum in Ungarn.
    • Ihr Heimatland ist Mitglied der WTO (Welthandelsorganisation).
    • Internationale Registrierung kann in Ungarn initiiert werden.

    Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

    Nein, Sie müssen Ihre Marke nicht verwenden, bevor Sie in dieser Gerichtsbarkeit die Registrierung beantragen.

    Kann eine Registrierung storniert werden?

    Sie können eine Registrierung aus folgenden Gründen stornieren:

    • Eigentumsrechte
    • Urheberrechtsverletzung
    • Böse Absichten
    • Nichteinhaltung der Nutzungsanforderungen gemäß Abschnitt VIII.A
    • Verbotene Marken in Ungarn
    • Irreführende Verwendung der Marke
    • Enthält ein öffentliches Abzeichen oder Emblem
    • Verstößt gegen moralische Standards und öffentliche Ordnung
    • Verwendung eines geografischen Namens
    • Marke ist zu allgemein oder generisch
    • Rechte an einem persönlichen Namen
    • Eingetragene Designrechte
    • Handelsnamensrechte
    • Verwendung eines geschützten Symbols, einer Flagge oder eines Emblems
    • Marke ist funktional, fehlt an Unterscheidungskraft oder ist irreführend, täuschend oder abwertend

    Wie lange dauert es typischerweise, bis eine Markenregistrierung genehmigt wird?

    Die typische Zeit, die es dauert, eine Marke einzutragen, beträgt etwa 10 Monate, solange es keine Einwände oder Herausforderungen gibt.

    Wenn ich meine Marke in Ungarn registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?

    Nein, die Registrierung Ihrer Marke in Ungarn bietet nur Schutz innerhalb Ungarns.

    Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

    Der Einspruchszeitraum beginnt am Veröffentlichungstag und endet 3 Monate später.

    Wie lange ist eine Marke in Ungarn gültig, nachdem sie registriert wurde?

    In Ungarn bleibt Ihre Marke nach der Registrierung ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig.

    Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Marke in Ungarn registriere?

    Um Ihre gesetzlichen Rechte an einer Marke in Ungarn zu besitzen und zu schützen, müssen Sie sie registrieren.

    Welche Rechte erlangt man durch eine eingetragene Marke?

    Ja. Die Registrierung einer Marke gibt dem Inhaber folgende Rechte:

    • Das ausschließliche Recht, die Marke zu verwenden
    • Das Recht, gegen spätere Anmeldungen, die mit der Marke in Konflikt stehen, Einspruch zu erheben
    • Das Recht, die Löschung von kollidierenden Markeneintragungen zu beantragen
    • Das Recht, rechtliche Schritte gegen jeden einzuleiten, der die Marke verletzt
    • Das Recht, Entschädigung von denen zu verlangen, die die Marke verletzt haben
    • Das Recht, die Marke zu lizenzieren und anderen die Nutzung zu gestatten
    • Das Recht, die Beschlagnahme von importierten gefälschten Waren zu beantragen

    Immer noch Fragen?

    Hilfezentrum