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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Spanien

Schützen Sie Ihre Marke in Spanien durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

In Spanien gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Spanischen Patent- und Markenamt registrieren.

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Spanien einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Spanien ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess wird von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen

Zusätzliche Dienstleistungen in Spanien

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Markensuche

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.ES-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meine Marke in Spanien schützen?

In Spanien gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Spanischen Patent- und Markenamt registrieren.

Wenn ich meine Marke bereits in einem anderen Land angemeldet habe, kann ich in Spanien eine Priorität beanspruchen?

Ja. Wenn Sie Ihre Marke innerhalb der letzten 6 Monate in einem anderen Land angemeldet haben, können Sie auf Grundlage dieser vorherigen Anmeldung in Spanien eine Priorität beanspruchen.

Kann ich meine Marke sofort anmelden und die Vollmacht später nachreichen?

Ja. Wir können Ihre Marke in Spanien sofort nach Erhalt der erforderlichen Informationen anmelden. Die Vollmacht können Sie später nachreichen. Diese Option wird angezeigt, sobald Sie Ihre Bestellung tätigen.

Wie lange dauert die Markenregistrierung in Spanien?

Im Allgemeinen dauert die Markenregistrierung in Spanien, sofern keine Widersprüche oder Beanstandungen vorliegen, ungefähr 8 Monate.

Muss ich eine Vollmacht bereitstellen?

Ja. Eine einfache Vollmacht ist erforderlich. "Einfach" bedeutet, dass weder Notarisierung noch Legalisierung erforderlich ist.

Wenn ich meine Marke in Spanien registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?

Die Registrierung Ihrer Marke in Spanien gewährleistet deren Schutz im gesamten Land. Dies umfasst das Festland, die Balearen, die Kanarischen Inseln und die Städte Ceuta und Melilla.

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Anforderungen an die Markennutzung zu erfüllen?

Um die Nutzungsvoraussetzung zu erfüllen, müssen Sie die Marke innerhalb von 5 Jahren nach ihrem Registrierungsdatum für Geschäftstätigkeiten verwenden. Diese Nutzung muss innerhalb Spaniens erfolgen.

Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?

Jeder, der ein Interesse an der Angelegenheit hat, jemand, der eine Lizenz besitzt, oder der rechtmäßige Inhaber einer zuvor eingetragenen Marke kann die Registrierung anfechten.

Wie lange ist eine Marke gültig, nachdem sie registriert wurde?

Die anfängliche Markenregistrierung ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre gültig.

Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Spanien beteiligt?

Der Markenanmeldeprozess in Spanien umfasst mehrere Schritte. Zuerst werden die Anmeldedetails, einschließlich des Namens des Antragstellers, des Anmeldedatums und der Anmeldenummer, des Produkts oder der Dienstleistung und der Marke selbst, online veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung überprüfen Registrierungsbeamte die Anmeldung, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Anforderungen erfüllt sind. Bevor die Marke offiziell …

Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

Nein, Sie müssen Ihre Marke nicht verwenden, bevor Sie sie registrieren. Sie müssen auch nicht planen, sie sofort zu verwenden.

Welche Rechte erlangen Sie durch die Registrierung einer Marke?

Ja. Die Registrierung einer Marke gewährt mehrere Rechte, darunter:

  • Das ausschließliche Recht, die Marke zu verwenden
  • Die Möglichkeit, spätere Anmeldungen, die mit der eingetragenen Marke in Konflikt stehen, zu widersprechen und zu löschen
  • Das Recht, rechtliche Schritte gegen andere einzuleiten, die ähnliche Marken verwenden, und finanzielle Entschädigung zu verlangen

Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Monate ab dem Veröffentlichungsdatum der Anmeldung, und Verlängerungen sind nicht zulässig.

Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Marke in Spanien registriere?

In Spanien werden Markenrechte nach dem Prinzip "first to file" gewährt, was bedeutet, dass Sie Ihre Marke registrieren müssen, um Rechte zu sichern. Es gibt jedoch eine Ausnahme für berühmte Marken. Auch wenn diese bekannten Marken nicht registriert sind, können ihre Inhaber dennoch die Registrierung einer Marke anfechten und annullieren, die …

Kann eine Markenregistrierung widerrufen werden?

Ja, Sie können eine eingetragene Marke löschen, wenn sie in böser Absicht eingetragen wurde. Eine Löschung ist auch möglich, wenn die Marke von Anfang an nicht hätte eingetragen werden dürfen. Dies könnte der Fall sein, weil sie ein geschütztes staatliches Abzeichen oder Emblem enthält, keine Unterscheidungskraft besitzt, anstößig ist und so …

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