Risiken und Gefahren ohne Markenregistrierung erkennen

Schützen Sie Ihre Marke in Slowenien durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten
In Slowenien gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Slowenischen Amt für geistiges Eigentum registrieren.
Bevor Sie Ihre Marke in Slowenien einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.
Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Slowenien ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.
Nach Genehmigung Ihres Markenantrags erledigen unsere Anwälte alle Formalitäten, um das Registrierungszertifikat in Slowenien zu erhalten. Nach Ausstellung des Zertifikats wird es zusammen mit einem Registrierungsbericht, der die Registrierungsnummer, das Registrierungsdatum und besondere Hinweise in Slowenien enthält, an Ihre Adresse weitergeleitet.
Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.
Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.
MarkensucheVerlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.
Marke erneuernSchützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.
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Vergleich von nationaler und internationaler Markenregistrierung.
Erfahren Sie Antworten auf häufige Fragen zur Markenregistrierung.
Welche Rechte erlangen Sie durch eine eingetragene Marke?
In Slowenien gewährt der Besitz einer eingetragenen Marke die folgenden Rechte:
Wenn ich meine Marke in Slowenien registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?
Nein, die Registrierung Ihrer Marke in Slowenien schützt sie nur innerhalb der slowenischen Grenzen.
Können Sie Priorität für eine Markenanmeldung in Slowenien beanspruchen?
Ja, Sie können in Slowenien Priorität beanspruchen. Ihr ursprüngliches Anmeldedatum wird als dasselbe Anmeldedatum in Slowenien betrachtet, wenn:
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Nutzungsanforderung zu erfüllen?
Sie müssen die Marke innerhalb von 5 Jahren ab dem Registrierungsdatum verwenden, und es sollte keinen Zeitraum von 5 Jahren ohne ernsthafte Nutzung geben. Die Nutzung muss geschäftlichen Zwecken dienen und in Slowenien stattfinden.
Wie lange ist eine Marke in Slowenien gültig, nachdem sie registriert wurde?
In Slowenien bleibt Ihre Marke nach der Registrierung ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig.
Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?
Die folgenden Personen oder Einheiten können eine Markenregistrierung anfechten:
Gibt mir die Registrierung einer Marke in Slowenien irgendwelche gesetzlichen Rechte?
Um in Slowenien rechtliche Ansprüche auf eine Marke zu haben, müssen Sie sie registrieren.
Ist es notwendig, meine Marke zu verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?
Nein, Sie müssen Ihre Marke nicht verwenden, bevor Sie die Registrierung beantragen. Sie können den Antrag stellen, auch wenn Sie sie noch nicht verwendet haben.
Kann eine Registrierung storniert werden?
Ja, Sie können eine eingetragene Marke aus folgenden Gründen löschen:
Wie lange dauert die Einspruchsfrist?
Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Datum der Veröffentlichung und dauert ab diesem Datum drei Monate.
Wie lange dauert es typischerweise, bis eine Markenregistrierung genehmigt wird?
In der Regel dauert es etwa 8 Monate, um eine Marke einzutragen, sofern keine Einwände oder Herausforderungen vorliegen.
Muss ich eine Vollmacht vorlegen?
Ja, Sie müssen eine Vollmacht unterschreiben, um den Antragsprozess abzuschließen.
Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Slowenien erforderlich?
Der Markenanmeldeprozess in Slowenien umfasst folgende Schritte:
Immer noch Fragen?