Risiken und Gefahren ohne Markenregistrierung erkennen

Schützen Sie Ihre Marke in Lettland durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten
In Lettland gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Patentamt der Republik Lettland registrieren.
Bevor Sie Ihre Marke in Lettland einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.
Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Lettland ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.
Nach Genehmigung Ihres Markenantrags erledigen unsere Anwälte alle Formalitäten, um das Registrierungszertifikat in Lettland zu erhalten. Nach Ausstellung des Zertifikats wird es zusammen mit einem Registrierungsbericht, der die Registrierungsnummer, das Registrierungsdatum und besondere Hinweise in Lettland enthält, an Ihre Adresse weitergeleitet.
Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.
Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.
MarkensucheVerlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.
Marke erneuernSchützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.
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Vergleich von nationaler und internationaler Markenregistrierung.
Erfahren Sie Antworten auf häufige Fragen zur Markenregistrierung.
Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?
Nein, Sie müssen die Marke nicht verwenden, bevor Sie die Registrierung beantragen.
Wenn ich meine Marke in Lettland registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?
Nein, die Registrierung Ihrer Marke in Lettland bietet nur Schutz innerhalb der Grenzen Lettlands.
Muss ich eine Vollmacht vorlegen?
Ja, Sie müssen eine Vollmacht vorlegen.
Kann eine Registrierung storniert werden?
Ja, Sie können eine eingetragene Marke aus folgenden Gründen löschen:
Wie lange dauert es typischerweise, bis eine Markenregistrierung genehmigt wird?
In der Regel dauert es etwa 6 Monate, um eine Marke einzutragen, sofern es keine Einwände oder Herausforderungen gibt.
Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Lettland erforderlich?
Der Markenanmeldeprozess in Lettland umfasst mehrere Phasen:
Wie lange ist meine Marke gültig, nachdem sie eingetragen wurde?
Ihre Marke ist ab dem Datum der Einreichung Ihres Antrags 10 Jahre lang gültig.
Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?
Jeder mit einem vorherigen Anspruch oder Interesse kann eine Markenregistrierung anfechten.
Welche Rechte erlangt ein Markeninhaber nach der Registrierung seiner Marke?
Sobald eine Marke registriert ist, erhält der Inhaber die folgenden Rechte:
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Nutzungsanforderung für eine Marke zu erfüllen?
Sie müssen die Marke innerhalb von 5 Jahren nach dem Registrierungsdatum kommerziell nutzen, und diese Nutzung muss in diesem Bereich erfolgen.
Können Sie Priorität für eine Markenanmeldung in Lettland beanspruchen?
Ja, Sie können in Lettland Priorität beanspruchen. Sie können das Anmeldedatum aus Ihrem Heimatland als Anmeldedatum in Lettland verwenden, wenn:
Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Marke in Lettland registriere?
Sie müssen keine Marke registrieren, um Rechte daran zu haben. Die erste Person oder das erste Unternehmen, das die Marke verwendet, erhält die Rechte.
Wie lange dauert die Einspruchsfrist?
Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Markenregistrierung. Bei nationalen Registrierungen dauert diese Frist drei Monate ab dem Veröffentlichungsdatum. Bei internationalen Registrierungen dauert sie vier Monate ab dem Veröffentlichungsdatum.
Immer noch Fragen?