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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Kroatien

Schützen Sie Ihre Marke in Kroatien durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

In Kroatien gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum registrieren.

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Kroatien einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Kroatien ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess wird von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen
SCHRITT 3

Markenregistrierungszertifikat

Nach Genehmigung Ihres Markenantrags erledigen unsere Anwälte alle Formalitäten, um das Registrierungszertifikat in Kroatien zu erhalten. Nach Ausstellung des Zertifikats wird es zusammen mit einem Registrierungsbericht, der die Registrierungsnummer, das Registrierungsdatum und besondere Hinweise in Kroatien enthält, an Ihre Adresse weitergeleitet.

  • Prozess wird von erfahrenen Markenanwälten geführt
  • Zertifikat und Bericht Zustellung
  • Überwachung & Benachrichtigung wichtiger Termine

Zusätzliche Dienstleistungen in Kroatien

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Markensuche

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.HR-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meine Marke in Kroatien schützen?

In Kroatien gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum registrieren.

Wenn ich meine Marke bereits in einem anderen Land angemeldet habe, kann ich in Kroatien eine Priorität beanspruchen?

Ja. Wenn Sie Ihre Marke innerhalb der letzten 6 Monate in einem anderen Land angemeldet haben, können Sie auf Grundlage dieser vorherigen Anmeldung in Kroatien eine Priorität beanspruchen.

Kann ich meine Marke sofort anmelden und die Vollmacht später nachreichen?

Ja. Wir können Ihre Marke in Kroatien sofort nach Erhalt der erforderlichen Informationen anmelden. Die Vollmacht können Sie später nachreichen. Diese Option wird angezeigt, sobald Sie Ihre Bestellung tätigen.

Wie lange dauert die Markenregistrierung in Kroatien?

Im Allgemeinen dauert die Markenregistrierung in Kroatien, sofern keine Widersprüche oder Beanstandungen vorliegen, ungefähr 12 Monate.

Muss ich eine Vollmacht bereitstellen?

Ja. Eine einfache Vollmacht ist erforderlich. "Einfach" bedeutet, dass weder Notarisierung noch Legalisierung erforderlich ist.

Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

Nein, Sie müssen Ihre Marke nicht verwenden, bevor Sie die Registrierung beantragen. Sie können sie basierend auf Ihrer Absicht registrieren, sie in Zukunft zu verwenden.

Welche Rechte erlangen Sie durch eine eingetragene Marke?

Ja. Durch die Registrierung einer Marke erhalten Sie folgende Rechte:

  • Exklusive Rechte zur Nutzung der Marke und zur Erzielung von Gewinnen daraus
  • Möglichkeit, spätere Anmeldungen, die mit Ihrer Marke in Konflikt stehen, zu widersprechen
  • Recht, spätere Registrierungen, die mit Ihrer Marke in Konflikt stehen, zu annullieren
  • Recht, rechtliche Schritte …

Wenn ich meine Marke in Kroatien registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?

Nein, die Registrierung einer Marke in Kroatien bietet nur Schutz innerhalb Kroatiens.

Deckt die Unionsmarkenregistrierung der Europäischen Union Kroatien ab?

Ja, eine Unionsmarke ist in Kroatien gültig.

Was sind die Gründe für den Widerspruch gegen eine Markenanmeldung?

Markenanmeldungen können angefochten werden aufgrund von:

  • Gewerblichen Schutzrechten und eingetragenen Designrechten
  • Persönlichkeitsrechten und Namensrechten
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Eigentumsrechten
  • Rechten an berühmten Marken
  • Firmenrechten

Kann eine Registrierung storniert werden?

Ja, Sie können eine Registrierung aus folgenden Gründen stornieren:

  • Es gibt eine widersprüchliche Registrierung aufgrund bestehender Eigentumsrechte.
  • Die Marke ist beschreibend.
  • Die Marke ist funktional.
  • Die Marke ist generisch.
  • Die Marke enthält eine geografische Angabe.
  • Die Marke ist unmoralisch oder gegen die öffentliche Ordnung.
  • Die Marke ist nicht unterscheidungskräftig.

Welche Vorteile hat die Verwendung einer Marke, bevor sie offiziell registriert wird?

Ja. Die Verwendung der Marke vor der Anmeldung ermöglicht es dem Antragsteller:

  • Die einzigartigen Merkmale der Marke zu demonstrieren;
  • Herausforderungen im Zusammenhang mit fehlender Unterscheidungskraft anzugehen.

Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Marke in Kroatien registriere?

In Kroatien werden Markenrechte nach dem "First-to-file"-Prinzip gewährt, was bedeutet, dass Sie Ihre Marke registrieren müssen, um rechtlichen Schutz zu erhalten.

Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?

Einzelpersonen oder Unternehmen mit einer zuvor registrierten Marke sowie diejenigen, denen eine Lizenz zur Nutzung einer solchen Marke erteilt wurde, haben das Recht, Ihre Markenregistrierung anzufechten.

Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Kroatien erforderlich?

Der Bewerbungsprozess umfasst die folgenden Schritte:

  • Prüfung – Die Bewerbung wird überprüft, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen an Formalität, Klassifizierung, Beschreibbarkeit, Unterscheidungskraft und Täuschung erfüllt.
  • Veröffentlichung – Details zur Bewerbung werden öffentlich gemacht, sodass interessierte Parteien Einsprüche einlegen können. Veröffentliche Informationen umfassen die Marke, den Namen …
  • Welche Arten von Marken sind nicht eintragungsfähig?

    Antragsteller können die folgenden Arten von Marken nicht registrieren:

    • Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder moralische Standards verstoßen
    • Marken, die Flaggen, Symbole oder Namen einer internationalen Organisation, eines Landes, einer Region oder einer Nation enthalten
    • Wörter mit allgemeiner oder breiter Bedeutung
    • Marken, die nicht unterscheidungskräftig sind

    Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Nutzungsanforderung für eine eingetragene Marke zu erfüllen?

    Um die Nutzungsanforderung zu erfüllen, müssen Sie die Marke innerhalb von 5 Jahren ab dem Registrierungsdatum oder ab dem letzten Nutzungszeitpunkt verwenden, wobei sichergestellt wird, dass zwischen den Nutzungen keine Lücke von mehr als 5 Jahren besteht. Die Marke muss in Kroatien verwendet werden, und das erforderliche Maß an Nutzung wird …

    Wie lange ist eine eingetragene Marke gültig, nachdem sie genehmigt wurde?

    In diesem Bereich bleibt eine eingetragene Marke für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig.

    Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

    Die Einspruchsfrist beträgt 3 Monate, beginnend mit dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldung und endet drei Monate später.

    Haben Sie noch Fragen?

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