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Dienstleistungen

Markenregistrierung in den Benelux

Schützen Sie Ihre Marke in den Benelux durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

Die Benelux-Registrierung schützt Ihre Marke in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg. Sie können Markenrechte in der Benelux-Region auf zwei Wegen sichern: Entweder beantragen Sie einen Schutz in der gesamten Europäischen Union mit der Unionsmarke der Europäischen Union oder Sie registrieren Ihre Marke direkt beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum.

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in den Benelux einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in den Benelux ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen

Zusätzliche Dienstleistungen in den Benelux

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Pesquisa de Marca

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Vollmacht unterschreiben?

Sie müssen keine Vollmacht unterschreiben.

Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Benelux beteiligt?

Der Bewerbungsprozess beginnt mit der Überprüfung, ob alle Anforderungen erfüllt sind. Dieser Schritt stellt sicher, dass der Antragsteller die Regeln bezüglich Formalität, Klassifizierung, Unterscheidungskraft, Beschreibbarkeit und Täuschung einhält. Danach werden die Antragsdetails online veröffentlicht, wodurch die Widerspruchsfrist beginnt. Wenn es keine Einwände gibt, wird die Marke dann offiziell registriert.

Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

Sobald der Antrag geprüft wurde, werden seine Details öffentlich gemacht, damit andere sie prüfen können. Die Einspruchsfrist beginnt am Veröffentlichungstag und dauert 60 Tage oder zwei Monate ab diesem Datum.

Ist Benelux in den Schutz eines Unionsmarke eingeschlossen?

Ja, die Unionsmarke (früher bekannt als Gemeinschaftsmarke) umfasst Benelux. Das bedeutet, dass eine in der EU eingetragene Marke auch in den Benelux-Ländern gültig ist.

Welche Schritte muss ich unternehmen, um die Nutzungsanforderung für meine Marke zu erfüllen?

Um die Nutzungsanforderung zu erfüllen, müssen Sie Ihre Marke innerhalb von 5 Jahren nach dem Registrierungsdatum verwenden. Die Marke sollte kommerziell genutzt werden, und die Transaktion muss innerhalb der Benelux-Region stattfinden.

Wer kann meine Markenanmeldung anfechten?

Wenn jemand bereits eine eingetragene Marke hat, die Ihrer sehr ähnlich sieht, kann er Ihre Anmeldung anfechten.

Wie lange ist meine Marke gültig, nachdem sie eingetragen wurde?

Eine Marke ist ab dem Datum der Anmeldung 10 Jahre lang gültig.

Welche Rechte gewährt eine eingetragene Marke ihrem Inhaber?

Ja. Die Registrierung einer Marke gibt dem Inhaber die folgenden Rechte:

  • Das ausschließliche Recht zur Nutzung der Marke
  • Die Möglichkeit, die Marke an andere Unternehmen für Verkaufszwecke zu lizenzieren
  • Das Recht, rechtliche Schritte gegen andere einzuleiten, die eine verwirrend ähnliche Marke verwenden
  • Das Recht, gegen widersprüchliche Markenanmeldungen vorzugehen und diese zu annullieren
  • Das Recht, gefälschte Waren zu beschlagnahmen

Welche Vorteile hat die Nutzung Ihrer Marke, bevor Sie einen Markenantrag einreichen?

Die Verwendung Ihrer Marke vor der Anmeldung kann vorteilhaft sein, aber sie gewährleistet keine rechtlichen Ansprüche. Erstens kann die frühzeitige Verwendung der Marke dazu beitragen, dass sie unterscheidungskräftig wird. Zweitens verringert es die Wahrscheinlichkeit, dass andere Ihre Anmeldung anfechten, indem sie behaupten, die Marke sei nicht unterscheidungskräftig.

Ist es möglich, Priorität für eine Marke in der Benelux-Region zu beanspruchen?

Ja, das können Sie. Da die Benelux-Staaten Teil der Pariser Konvention sind, können Sie Ihre Marke in jedem anderen Land sichern, das ebenfalls Mitglied dieser Konvention ist. Ihr Markenschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihren Antrag erstmals eingereicht haben. Dies gilt auch, wenn das Heimatland des Antragstellers Mitglied der Welthandelsorganisation ist.

Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

Es ist nicht notwendig, die Marke zu verwenden oder zu planen, sie zu verwenden, bevor Sie die Registrierung beantragen.

Kann eine Registrierung storniert werden?

Ja, Sie können eine eingetragene Marke löschen, wenn es Probleme mit den Eigentumsrechten gibt oder wenn sie gegen die Regeln für geografische Angaben verstößt.

Wie lange dauert es typischerweise, bis eine Markenregistrierung genehmigt wird?

Die typische Zeit, die es dauert, um eine Marke einzutragen, beträgt etwa 3 Monate, solange es keine Einwände oder Herausforderungen gibt.

Wenn ich meine Marke im Benelux registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?

Wenn Sie Ihre Marke im Benelux registrieren, wird sie in Luxemburg, Belgien und den Niederlanden geschützt.

Verschafft mir die Registrierung einer Marke im Benelux rechtliche Ansprüche?

Ja, in Benelux werden Markenrechte der ersten Person gewährt, die die Marke registriert. Sie müssen Ihre Marke registrieren, um Ihre Rechte zu sichern. Die bloße Nutzung einer Marke ohne Registrierung, selbst über einen langen Zeitraum, stellt nicht sicher, dass Sie sie besitzen oder schützen können.

Immer noch Fragen?

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