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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Dänemark

Schützen Sie Ihre Marke in Dänemark durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

In Dänemark gibt es zwei Möglichkeiten, Ihre Marke zu schützen: Sie können eine Unionsmarke der Europäischen Union eintragen lassen, die in allen 27 Mitgliedstaaten Schutz bietet, oder Sie können Ihre Marke direkt beim Dänischen Patent- und Markenamt registrieren.

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Dänemark einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Dänemark ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen

Zusätzliche Dienstleistungen in Dänemark

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Pesquisa de Marca

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.DK-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine unterschriebene Vollmacht vorlegen?

Sie müssen eine gescannte Kopie der Vollmacht bereitstellen.

Wenn ich meine Marke in Dänemark registriere, wird sie in anderen Regionen geschützt sein?

Die Registrierung Ihrer Marke in Dänemark bietet Schutz in Dänemark, Grönland und den Färöern.

Welche Schritte sind im Markenanmeldeverfahren in Dänemark nach der Einreichung erforderlich?

Der Antragsprozess folgt diesen Schritten: Prüfung, Veröffentlichung und Registrierung.

  • Prüfung – Das Markenamt überprüft den Antrag auf Klarheit, Klassifizierung, Formalität, Beschreibbarkeit, Konflikte, Täuschung und Unterscheidungskraft.
  • Veröffentlichung – Die Antragsdetails werden im Dänischen Markenblatt veröffentlicht, einschließlich der Marke, Waren/Dienstleistungen, Name des Antragstellers, Staatsangehörigkeit, Adresse, Antragsdatum und -nummer, Prioritätsanspruch, Markenabbildung und vollständiger Aktenzugang.
  • Registrierung – Der Antrag muss erfolgreich alle Herausforderungen und Einwände bewältigen, um registriert zu werden.
  • Welche Arten von Marken können nicht registriert werden?

    In diesem Bereich können die folgenden Arten von Marken nicht registriert werden:

    • Marken, die gegen moralische Standards oder die öffentliche Ordnung verstoßen
    • Allgemeine Wörter oder Begriffe mit einer breiten Bedeutung
    • Marken ohne Unterscheidungskraft
    • Marken, die hauptsächlich Nachnamen sind
    • Marken, die hauptsächlich geografische Namen sind
    • Marken, die Flaggen, Symbole oder Namen von internationalen Organisationen, Ländern, Regionen oder Nationen verwenden

    Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

    Nein, Sie müssen die Marke nicht verwenden oder planen, sie zu verwenden, bevor Sie sie in dieser Gerichtsbarkeit registrieren.

    Wer darf meine Markenregistrierung anfechten?

    Jede Person oder Einrichtung mit einem berechtigten Interesse kann Ihre Markenregistrierung anfechten.

    Wie lange ist eine Marke gültig, nachdem sie registriert wurde?

    Die Marke ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre gültig.

    Welche Rechte erlangen Sie durch eine eingetragene Marke?

    Ja. Wenn Sie eine eingetragene Marke in Dänemark haben, erhalten Sie die folgenden Rechte:

    • Exklusives Recht zur Nutzung der Marke
    • Möglichkeit, späteren widersprüchlichen Markenanmeldungen zu widersprechen
    • Option, die Löschung späterer widersprüchlicher Anmeldungen zu beantragen
    • Recht, wegen Verletzung zu klagen und Schadensersatz von denen zu fordern, die die Marke kopieren
    • Recht, anderen die Nutzung der Marke zu gestatten oder zu lizenzieren

    Wie lange dauert es typischerweise, bis eine Markenregistrierung genehmigt wird?

    Die typische Zeit, die es dauert, um eine Markenregistrierung genehmigt zu bekommen, beträgt etwa 5 Monate, solange es keine Einwände oder Herausforderungen gibt.

    Können Sie Priorität für eine Patentanmeldung in Dänemark beanspruchen?

    Ja, Sie können das Anmeldedatum aus Ihrem Heimatland als Anmeldedatum in Dänemark verwenden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

    • Ihr Heimatland ist Teil der Pariser Verbandsübereinkunft oder der Welthandelsorganisation.
    • Sie haben in Ihrem Heimatland innerhalb der letzten 6 Monate vor der Anmeldung in Dänemark angemeldet.

    Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

    Die Widerspruchsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Eintragung im Dänischen Markenblatt bekannt gemacht wird, und dauert ab diesem Datum zwei Monate.

    Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Nutzungsanforderung für eine eingetragene Marke zu erfüllen?

    Sie müssen die eingetragene Marke innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Widerspruchsfrist verwenden. Nur eine minimale Nutzung ist erforderlich, solange sie echt ist. Die Nutzung muss in Dänemark, den Färöern oder Grönland erfolgen.

    Verschafft ein eingetragenes Warenzeichen in Dänemark irgendwelche gesetzlichen Rechte?

    In Dänemark gilt die Regel des ersten Gebrauchs. Das bedeutet, dass Sie Ihre Marke nicht registrieren müssen, um Eigentumsrechte zu haben.

    Kann eine Registrierung storniert werden?

    Ja, Sie können eine eingetragene Marke aus mehreren Gründen löschen:

    • Die Marke ist beschreibend, funktional, nicht unterscheidungskräftig, irreführend oder generisch.
    • Sie verletzt Rechte gemäß Artikel 8, Artikel 6septies, Artikel 6ter und Artikel 6bis des Pariser Übereinkommens.
    • Sie verletzt Rechte an einem persönlichen Namen oder einem eingetragenen Design.
    • Die Marke enthält eine geografische Angabe.
    • Sie enthält ein geschütztes Abzeichen oder Emblem.
    • Die Marke wurde in böser Absicht eingetragen.
    • Sie ist nach dänischem Recht verboten.

    Immer noch Fragen?

    Hilfezentrum