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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Saint Martin

Schützen Sie Ihre Marke in Saint Martin durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

Beachten Sie, dass Sie für den Markenschutz in Saint-Martin Ihre Marke in Frankreich registrieren müssen, da Saint-Martin kein eigenes Markenregister führt.

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Saint Martin einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Saint Martin ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess wird von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen

Zusätzliche Dienstleistungen in Saint Martin

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Verfügt Saint Martin über ein eigenes Markenregistrierungssystem?

Nein. Saint Martin verfügt nicht über ein eigenes Markenregistrierungssystem. Um Ihre Marke in diesem Land zu schützen, müssen Sie sie in Frankreich registrieren lassen.

Wie kann ich meine Marke in Saint Martin schützen?

Beachten Sie, dass Sie für den Markenschutz in Saint-Martin Ihre Marke in Frankreich registrieren müssen, da Saint-Martin kein eigenes Markenregister führt.

Wenn ich meine Marke bereits in einem anderen Land angemeldet habe, kann ich in Saint Martin eine Priorität beanspruchen?

Ja. Wenn Sie Ihre Marke innerhalb der letzten 6 Monate in einem anderen Land angemeldet haben, können Sie auf Grundlage dieser vorherigen Anmeldung in Saint Martin eine Priorität beanspruchen.

Muss ich eine Vollmacht bereitstellen?

Ja. Eine einfache Vollmacht ist erforderlich. "Einfach" bedeutet, dass weder Notarisierung noch Legalisierung erforderlich ist.

Haben Sie noch Fragen?

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