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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Papua Neu Guinea

Schützen Sie Ihre Marke in Papua Neu Guinea durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Papua Neu Guinea einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Papua Neu Guinea ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess wird von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen

Zusätzliche Dienstleistungen in Papua Neu Guinea

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Markensuche

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.PG-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Wenn ich meine Marke bereits in einem anderen Land angemeldet habe, kann ich in Papua Neu Guinea eine Priorität beanspruchen?

Ja. Wenn Sie Ihre Marke innerhalb der letzten 6 Monate in einem anderen Land angemeldet haben, können Sie auf Grundlage dieser vorherigen Anmeldung in Papua Neu Guinea eine Priorität beanspruchen.

Wie lange dauert die Markenregistrierung in Papua Neu Guinea?

Im Allgemeinen dauert die Markenregistrierung in Papua Neu Guinea, sofern keine Widersprüche oder Beanstandungen vorliegen, ungefähr 10 Monate.

Muss ich eine Vollmacht bereitstellen?

Ja. Eine einfache Vollmacht ist erforderlich. "Einfach" bedeutet, dass weder Notarisierung noch Legalisierung erforderlich ist.

Wenn ich meine Marke in Papua-Neuguinea registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?

Ihre Markenregistrierung ist nur innerhalb von Papua-Neuguinea gültig.

Wie lange ist meine Marke gültig, nachdem sie eingetragen wurde?

Die Markenregistrierung ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre gültig.

Kann eine Registrierung storniert werden?

Die Registrierung kann aus folgenden Gründen storniert werden:

  • Eigentumsrechte
  • Urheberrechtsverletzung
  • Fehlende Unterscheidungskraft
  • Beschreibender Charakter
  • Irreführender, täuschender oder herabsetzender Charakter
  • Generischer Charakter
  • Funktionaler Charakter
  • Geografische Angabe

Welche Rechte erlangen Sie durch die Registrierung einer Marke?

Die Registrierung einer Marke gewährt Ihnen die folgenden Rechte:

  • Das ausschließliche Recht zur Nutzung der Marke
  • Die Möglichkeit, spätere Anmeldungen, die mit Ihrer Marke in Konflikt stehen, zu widersprechen
  • Die Möglichkeit, spätere Registrierungen, die mit Ihrer Marke in Konflikt stehen, zu annullieren
  • Das Recht, rechtliche Schritte gegen andere wegen …

Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Papua-Neuguinea erforderlich?

Der Antragsprozess folgt diesen Schritten:

  • Antragsprüfung, die Folgendes umfasst:
    • formale Anforderungen
    • Klassifizierung
    • Klarheit
    • Beschreibbarkeit
    • Unterscheidungskraft
    • Irreführung
    • Konflikte mit bestehenden Registrierungen
  • Veröffentlichung der Antragsdetails, einschließlich:
    • Marke
    • Name des Antragstellers
    • Adresse des Antragstellers
    • Staat oder Land der Gründung des Antragstellers
    • Staatsangehörigkeit des Antragstellers
    • Antragsnummer
    • Antragsdatum
    • Waren/Dienstleistungen
    • Details …
  • Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

    Sie müssen die Marke entweder bereits verwenden oder die ernsthafte Absicht haben, sie zu verwenden, wenn Sie sich bewerben.

    Wer darf meine Markenanmeldung anfechten?

    Jeder kann einen Einspruch einlegen.

    Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Marke in Papua-Neuguinea registriere?

    Sie müssen keine Marke registrieren, um Rechte daran zu haben. Die erstmalige Verwendung einer Marke kann Ihr Eigentum begründen. In Papua-Neuguinea gilt die Regel 'first to use'.

    Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Nutzungsanforderung für eine Marke zu erfüllen?

    Eine Marke muss mindestens einmal innerhalb eines Dreijahreszeitraums verwendet werden.

    Die Nutzung kann minimal sein, muss jedoch in dieser Gerichtsbarkeit erfolgen.

    Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

    Die Einspruchsfrist beginnt am Veröffentlichungstag und dauert drei Monate.

    Haben Sie noch Fragen?

    Live-Chat