Risiken und Gefahren ohne Markenregistrierung erkennen

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Schützen Sie Ihre Marke in Norwegen durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten
Bevor Sie Ihre Marke in Norwegen einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.
Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Norwegen ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.
Nach Genehmigung Ihres Markenantrags erledigen unsere Anwälte alle Formalitäten, um das Registrierungszertifikat in Norwegen zu erhalten. Nach Ausstellung des Zertifikats wird es zusammen mit einem Registrierungsbericht, der die Registrierungsnummer, das Registrierungsdatum und besondere Hinweise in Norwegen enthält, an Ihre Adresse weitergeleitet.
Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.
Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.
MarkensucheVerlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.
Marke erneuernSchützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.
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Vergleich von nationaler und internationaler Markenregistrierung.
Erfahren Sie Antworten auf häufige Fragen zur Markenregistrierung.
Wenn ich meine Marke bereits in einem anderen Land angemeldet habe, kann ich in Norwegen eine Priorität beanspruchen?
Wie lange dauert die Markenregistrierung in Norwegen?
Muss ich eine Vollmacht bereitstellen?
Wie lange ist eine eingetragene Marke in Norwegen gültig, nachdem sie genehmigt wurde?
In Norwegen bleibt Ihre Marke nach der Registrierung ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig.
Welche Rechte erlangen Sie durch eine eingetragene Marke?
Ja. Als Inhaber einer eingetragenen Marke in Norwegen erhalten Sie folgende Rechte:
Wenn ich meine Marke in Norwegen registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?
Die Registrierung einer Marke in Norwegen bietet Ihnen Schutz innerhalb Norwegens, einschließlich seines Festlandsockels und seiner Hoheitsgewässer.
Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Norwegen erforderlich?
Der Antragsprozess besteht aus drei Hauptphasen: Prüfung, Registrierung und Veröffentlichung.
Welche Schritte muss ich unternehmen, um die Nutzungsanforderung für meine Marke zu erfüllen?
Um die Nutzungsanforderung zu erfüllen, müssen Sie die Marke innerhalb von 5 Jahren ab dem Registrierungsdatum verwenden. Die Marke muss für Geschäftstätigkeiten genutzt werden, und die Verkaufs- oder Marketingbemühungen sollten in Norwegen stattfinden.
Wie lange dauert die Einspruchsfrist?
Die Widerspruchsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Marke im Markenblatt veröffentlicht wird, und dauert ab diesem Datum drei Monate.
Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?
Personen oder Einheiten mit einem vorherigen Anspruch, wie Inhaber einer bestehenden Marke, können Ihre Markenregistrierung anfechten.
Kann eine Registrierung storniert werden?
Ja, Sie können eine Registrierung aus folgenden Gründen stornieren:
Gibt mir die Registrierung einer Marke in Norwegen irgendwelche gesetzlichen Rechte?
In Norwegen erhält die erste Person, die eine Marke registriert, die Rechte daran. Um Ihre Marke zu schützen, müssen Sie sie registrieren. Sie können jedoch auch Rechte erlangen, wenn Sie die Marke umfangreich oder über einen langen Zeitraum genutzt haben.
Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?
Nein, Sie müssen Ihre Marke nicht verwenden, bevor Sie in dieser Gerichtsbarkeit die Registrierung beantragen. Sie müssen auch keine Absicht zur Nutzung nachweisen.
Haben Sie noch Fragen?