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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Island

Schützen Sie Ihre Marke in Island durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Island einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Island ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen

Zusätzliche Dienstleistungen in Island

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Pesquisa de Marca

Überprüfen Sie, ob Ihre Marke zur Registrierung verfügbar ist, mit unserem Suchtool.

Markensuche

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.IS-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist eine eingetragene Marke gültig?

Eine eingetragene Marke ist 10 Jahre gültig.

Wenn ich meine Marke in Island registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?

Nein, die Registrierung Ihrer Marke in Island schützt sie nur innerhalb der isländischen Grenzen.

Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Marke in Island registriere?

Sie müssen keine Marke registrieren, um Rechte daran zu haben. Die Rechte gehen an denjenigen, der sie zuerst verwendet oder zuerst zur Registrierung anmeldet.

Welche Schritte muss ich unternehmen, um die Anforderung zur Markennutzung zu erfüllen?

Um die Nutzungsanforderung zu erfüllen, müssen Sie Ihre Marke innerhalb von fünf Jahren ab dem Registrierungsdatum verwenden. Während isländische Gerichte die Befugnis haben, festzulegen, was als Nutzung gilt (wie Handel, Gewerbe, Marketing, Werbung usw.), verlangt das Gesetz, dass die Marke innerhalb Islands verwendet wird.

Muss ich meine Marke verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

Sie müssen Ihre Marke nicht vor der Anmeldung zur Registrierung verwenden; Sie können sie basierend auf Ihrer Absicht, sie in Zukunft zu verwenden, registrieren.

Kann eine Markenregistrierung aufgehoben werden?

Ja, Sie können eine Markenregistrierung aus mehreren Gründen stornieren:

  • Verletzung von Eigentumsrechten
  • Urheberrechtsverletzung
  • Fehlende Unterscheidungskraft
  • Beschreibend, irreführend, täuschend oder anstößig sein
  • Verletzung von Firmennamen, Personennamen, eingetragenen Designs oder bekannten Marken
  • Widerspruch zu öffentlicher Ordnung oder moralischen Standards
  • Verursachung von Verwirrung über Art, Herkunft oder Zustand des Produkts
  • Ähnlichkeit mit einer international registrierten Marke
  • Ähnlichkeit mit einer in einem anderen Land früher registrierten Marke
  • Nichtnutzung oder Nichterfüllung der Anforderungen des Markenrechts Artikel 25

Wie lange dauert es typischerweise, bis eine Markenregistrierung genehmigt wird?

Die typische Zeit, die es dauert, eine Marke einzutragen, beträgt etwa 4 Monate, solange es keine Einwände oder Herausforderungen gibt.

Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Island erforderlich?

In Island umfasst das Markenanmeldeverfahren drei Hauptphasen: Prüfung, Registrierung und Veröffentlichung.

  • Prüfung - Das Markenamt überprüft die Anmeldung auf Klassifizierung, Klarheit, Formalitäten, mögliche Konflikte mit bestehenden Anmeldungen, Beschreibbarkeit und Unterscheidungskraft.
  • Registrierung - Wenn die Anmeldung die Prüfung besteht, erteilt das Markenamt die Registrierung.
  • Veröffentlichung - Die Anmeldedetails werden öffentlich gemacht, sodass Dritte Einspruch erheben können. Die veröffentlichten Details umfassen die Marke, den Namen und die Adresse des Antragstellers, das Anmeldedatum, Waren und Dienstleistungen, die Darstellung und einen etwaigen Prioritätsanspruch.
  • Können Sie Priorität für eine Patentanmeldung in Island beanspruchen?

    Ja, Sie können in Island Priorität beanspruchen, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

    • Ihr Heimatland ist Teil der Pariser Konvention.
    • Sie haben Ihren Antrag in Ihrem Heimatland innerhalb der letzten 6 Monate eingereicht.

    Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie das Anmeldedatum aus Ihrem Heimatland als Anmeldedatum in Island verwenden.

    Wer ist berechtigt, meine Markenregistrierung anzufechten?

    Jeder mit einem berechtigten Interesse kann die Registrierung anfechten.

    Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

    Die Widerspruchsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Marke veröffentlicht wird, und dauert ab diesem Datum zwei Monate.

    Muss ich eine Vollmacht für eine Markenanmeldung unterschreiben?

    Ja, Sie müssen eine Vollmacht für eine Markenanmeldung unterschreiben.

    Welche Rechte erlangt man durch eine eingetragene Marke?

    Ja. Die Registrierung einer Marke gewährt dem Inhaber mehrere Rechte:

    • Das ausschließliche Recht zur Nutzung der Marke
    • Das Recht, Widerspruch einzulegen und die Löschung späterer Anmeldungen oder Registrierungen zu beantragen, die im Konflikt stehen
    • Das Recht, die Marke an andere Unternehmen zu lizenzieren
    • Das Recht, eine Klage gegen Unternehmen einzureichen, die ähnliche Marken verwenden
    • Das Recht, Schadensersatz von Personen zu verlangen, die die Marke verletzen
    • Das Recht, bei ISNICS eine Beschwerde über die unbefugte Nutzung von Domainnamen einzureichen
    • Das Recht, die Beschlagnahme oder Einziehung von gefälschten Waren zu beantragen

    Immer noch Fragen?

    Hilfezentrum