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Dienstleistungen

Markenregistrierung in Guatemala

Schützen Sie Ihre Marke in Guatemala durch einen einfachen Prozess, unterstützt von zertifizierten lokalen Anwälten

Einfache Schritte zur Anmeldung Ihrer Marke

SCHRITT 1

Umfassende Markenstudie

Bevor Sie Ihre Marke in Guatemala einreichen, müssen Sie mögliche Probleme während des Registrierungsprozesses bewerten. Unsere Umfassende Markenstudie listet nicht nur ähnliche Marken (grafisch und phonetisch) auf, die mit Ihrer in Konflikt stehen könnten, sondern bietet Ihnen auch eine Anwaltseinschätzung zu den Registrierungsmöglichkeiten und den Klassen, zu denen Ihre Waren/Dienstleistungen gehören.

  • Bericht zur grafischen und phonetischen Markenähnlichkeit
  • Analyse und Beratung durch Markenanwalt
  • Empfehlung zur Markenkategorie
SCHRITT 2

Markenanmeldungsverfahren

Spezialisierte Anwälte reichen Ihre Markenanmeldung in Guatemala ein und erledigen alle notwendigen Formalitäten, um Ihre Anmeldung zur Genehmigung und Registrierung zu bringen. Sobald Ihre Marke eingereicht ist, senden wir Ihnen einen Einreichungsbericht, der die Antragsnummer und das Antragsdatum enthält. Außerdem senden wir Ihnen eine gescannte Kopie der eingereichten Anmeldung.

  • Prozess wird von erfahrenen Markenanwälten betreut
  • Einreichungsbericht & gescannte Kopie der Anmeldung
  • Registrierungsprozess online verfolgen

Zusätzliche Dienstleistungen in Guatemala

Entdecken Sie, wie unsere Dienstleistungen helfen, Ihre Marke zu schützen und zu stärken.

Markenverlängerung

Verlängern Sie Ihre Marke, um einen kontinuierlichen Schutz für Ihr Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Marke erneuern

Domainregistrierung

Schützen Sie Ihre lokale Domain ganz einfach mit unserem Partner Register.Domains.

.GT-Domains Duchen

Aus unserem Blog

Häufig gestellte Fragen

Wenn ich meine Marke bereits in einem anderen Land angemeldet habe, kann ich in Guatemala eine Priorität beanspruchen?

Ja. Wenn Sie Ihre Marke innerhalb der letzten 6 Monate in einem anderen Land angemeldet haben, können Sie auf Grundlage dieser vorherigen Anmeldung in Guatemala eine Priorität beanspruchen.

Kann ich meine Marke sofort anmelden und die Vollmacht später nachreichen?

Ja. Wir können Ihre Marke in Guatemala sofort nach Erhalt der erforderlichen Informationen anmelden. Die Vollmacht können Sie später nachreichen. Diese Option wird angezeigt, sobald Sie Ihre Bestellung tätigen.

Wie lange dauert die Markenregistrierung in Guatemala?

Im Allgemeinen dauert die Markenregistrierung in Guatemala, sofern keine Widersprüche oder Beanstandungen vorliegen, ungefähr 15 Monate.

Muss ich eine Vollmacht bereitstellen?

Ja. Eine notarielle Vollmacht ist in Guatemala erforderlich. "Notariell" bedeutet, dass sie vor einem Notar unterschrieben werden muss. Wenn Sie außerhalb des Landes wohnen, ist zudem eine Legalisierung erforderlich.

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Anforderungen an die Markennutzung zu erfüllen?

Sie müssen Ihre Marke innerhalb dieser Zeiträume verwenden:

  • Innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Registrierung
  • Jederzeit nach Ablauf der anfänglichen Fünfjahresfrist

Die genaue Nutzungsmenge ist nicht definiert, aber sie muss in diesem Bereich erfolgen.

Wie lange ist eine Marke gültig, nachdem sie registriert wurde?

Die Markenregistrierung ist ab dem Datum der Eintragung 10 Jahre gültig.

Gewährt mir die Registrierung einer Marke in Guatemala irgendwelche Rechte?

In Guatemala müssen Sie eine Marke registrieren, um rechtliche Ansprüche darauf zu haben, da es ein 'First-to-File'-System verfolgt. Bekannte Marken und Handelsnamen sind jedoch Ausnahmen von dieser Anforderung.

Wer ist berechtigt, meine Markenanmeldung anzufechten?

Die folgenden Parteien können eine Markenanmeldung anfechten:

  • jede Partei mit einem berechtigten Interesse
  • der Inhaber eines älteren Rechts
  • eine Partei mit einem Lizenzvertrag

Wie lange dauert die Einspruchsfrist?

Die Einspruchsfrist beginnt an dem Tag, an dem die einzelne Veröffentlichung im Boletin Oficial del Registro de la Propiedad Intelectual (BORPI) erscheint.

Die Einspruchsfrist endet zwei Monate nach dem Veröffentlichungsdatum im BORPI.

Welche Schritte sind nach der Einreichung im Markenanmeldeverfahren in Guatemala erforderlich?

Der Antragsprozess folgt diesen Schritten: Prüfung, Veröffentlichung und Registrierung.

  • Während der Prüfungsphase werden Anträge überprüft auf:
    • formale Anforderungen
    • richtige Klassifizierung
    • Beschreibbarkeit
    • Unterscheidungskraft
    • Irreführung
    • Konflikte mit bestehenden Registrierungen
    • absolute und relative Gründe gleichzeitig
    • besondere Prüfung für komplexe Marken
  • Die folgenden Details des Antrags werden veröffentlicht:
    • Marke
  • Kann eine Registrierung storniert werden?

    Die Registrierung kann aus folgenden Gründen storniert werden:

    • Die Marke wird von Zivilgerichten als generisch erklärt
    • Nichtbenutzung der Marke
    • Annullierung oder Nichtigkeit
    • Verletzung oder Verstoß
    • Bösgläubig erlangt
    • Falsche oder ungenaue Informationen wurden verwendet
    • Vertretungsprobleme mit dem Antragsteller oder Eigentümer
    • Angefochten von Inhabern einer bekannten Marke
    • Der Antragsteller kannte die …

    Wenn ich meine Marke in Guatemala registriere, wird sie in anderen Ländern geschützt sein?

    Die Registrierung Ihrer Marke in Guatemala bietet nur Schutz innerhalb der Grenzen von Guatemala.

    Ist es notwendig, meine Marke zu verwenden, bevor ich die Registrierung beantrage?

    Sie müssen Ihre Marke nicht verwenden oder planen, sie zu verwenden, bevor Sie die Registrierung beantragen.

    Welche Rechte erlangt man durch die Registrierung einer Marke?

    Die Registrierung einer Marke gewährt folgende Rechte:

    • Exklusive Nutzung der Marke
    • Möglichkeit, späteren widersprüchlichen Markenanmeldungen zu widersprechen
    • Möglichkeit, spätere widersprüchliche Markeneintragungen zu löschen
    • Recht, wegen Markenverletzung zu klagen
    • Recht, die Marke an andere zu lizenzieren
    • Beantragung bei den Zollbehörden, gefälschte Waren zu beschlagnahmen
    • Anspruch auf Entschädigung für Markenverletzung
    • Beantragung …

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